Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab Donnerstag, 13.01.2022, enthält relevante Änderungen der sogenannten 2G+-Regel. Für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen bedeutet „2G+“ konkret, dass eine doppelte Grundimmunisierung in Verbindung mit einer 3. Auffrischungsimpfung (Booster) die Vorlage eines Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests ersetzt und auf diesen dann verzichtet werden kann. Der nachfolgende Link führt zu einer Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW für den Sportbetrieb auf der Basis der neuen Verordnung.
Großartige Show bei der Neuauflage des LDT-Schauturnens an neuer Wirkungsstätte
Aufgrund des erfreulich großen Zulaufes zu unseren vorweihnachtlichen Schauturn-Veranstaltungen in den letzten Jahren hatten wir uns entschlossen, die diesjährige Veranstaltung in der Großturnhalle der Maria-Sybilla-Merian-Gesamtschule